Betroffene

“Aufgrund der zahlreichen Anfragen können wir bis auf Weiteres keine Fälle annehmen. Bitte wenden Sie sich an die Opferschutzbeauftragten in Ihrem Bundesland oder an Fachberatungsstellen zu häuslicher Gewalt und Missbrauch. Beachten Sie bitte unseren Leitfaden für Fallskizzen, um nachvollziehbar und zielführend Hilfe suchen zu können:

  • Um wen geht es
  • Wie alt sind die involvierten Kinder
  • Was war die Ausgangssituation (zusammengelebt ja/nein, wer hatte welche Sorgerechts-Anteile)
  • Wann war die Trennung/Scheidung
  • War häusliche Gewalt im Spiel (auch finanzielle Gewalt/Zwangskontrolle)
  • Gibt es Zeugen oder externe Dritte, die die Gewalt oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder bemerkt haben
  • Gibt es eidesstattliche Versicherungen, Stellungnahmen, ärztliche Gutachten
  • Wann (Jahr) waren Polizeieinsätze, war das Jugendamt involviert, gab es Meldungen von Dritten
  • Wann war das erste Verfahren, ausgelöst durch wen mit welcher Argumentation
  • Wurden die Kinder angehört, was ist ihre Willensbekundung, wie ist das Verhältnis zum Verfahrensbeistand, gibt es eine SPFH
  • Was ist die aktuelle Situation

Bitte schreiben Sie keine Romane – ausschweifende Szenenbeschreibungen sind nicht nötig, ebensowenig die Gefühlswelt der erwachsenen Beteiligten. Das bedeutet nicht, dass das alles nicht “wert” ist, erzählt zu werden. Aber es ist wichtig für Helfende, sich einen fundierten, schnellen Überblick verschaffen zu können, damit sie effizient arbeiten können.

Vermeiden Sie es unbedingt, im “Panik-Modus” E-Mails zu schreiben, diese sind erfahrungsgemäss nicht nachvollziehbar und vergeuden wichtige Ressourcen.

Versuchen Sie, es sich vorzustellen wie bei einem Notruf: Auch hier muss man Ruhe bewahren und alle wichtigen Angaben machen, damit das Helfersystem reagieren kann. So nachvollziehbar Panik in einer akuten Lebensgefahr, nach einem Unfall oder bei einem Hausbrand sind – trotzdem heisst das oberste Gebot, zumindest in der Kommunikation nach aussen: Ruhe bewahren.

Das gilt gerade auch für oft langwierige Kinderschutz-Fälle.”