Unsere Ziele
Wir machen uns stark für ein Familienrecht, in dem das Kind immer im Mittelpunkt des Handelns steht.
- Wir fordern, dass ausschließlich Erwachsene in Entscheiderpositionen sitzen, die fachlich und persönlich geeignet sind, vom Kind her zu denken und zu entscheiden. Diese Eignung muss regelmäßig überprüft werden.
- Wir fordern eine Qualifizierungsoffensive für alle staatlichen Akteure, die mit Kindern zu tun haben. Das schliesst auch Krankenhaus-Personal, sonstige Mediziner, Therapeuten, Lehrpersonal usw. mit ein. Denn all diese Menschen können an der täglichen Basis ausschlaggebend dafür sein, ein gewaltbetroffenes Kind zu erkennen und für Intervention zu sorgen.
- Wir fordern fundierte Fort- und Weiterbildungen für alle, die bereits jetzt im Staatsdienst regelmäßig mit Kindern zu tun haben, mit aktuellsten Erkenntnissen aus der Bindungs- und Traumaforschung. Dazu zählen u.a. Polizei, Jugendamt, Verfahrensbeistände, Gutachter und Familiengerichte.
- Wir fordern eine persönliche Verantwortungsübernahme aller involvierter staatlicher Akteure für die Entscheidungen, die sie treffen und eine Erreichbarkeit über das Ende des Verfahrens hinaus, damit zumindest die dann erwachsenen Betroffenen ihre Geschichte aufarbeiten können. Wir schließen uns dem Recht auf Aufarbeitung an, das die Aufarbeitungskommission des Bundes (UKASK) fordert.
- Wir fordern, dass es arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen bis hin zum Berufsverbot hat, wenn einzelne Akteure entgegen besseren Wissens und trotz jahrelanger Hinweise auf Missstände durch Dritte, im Schutz der ihnen anvertrauten Kinder versagt haben.
- Wir fordern das Verbot von unwissenschaftlichen Ideologien wie bspw. dem PAS-Syndrom, auch bekannt als Eltern-Kind-Entfremdung oder Parental Alienation. Wir widersprechen den empirisch falschen, kindeswohlgefährdenden und menschenverachtenden Lehren von Richard A. Gardner ausdrücklich. Auch schwammige Begrifflichkeiten wie “Bindungsintoleranz”, die sich nicht an entsprechenden wissenschaftlich falsifizierbaren Parametern festmachen lässt, dürfen niemals ein Grund sein, eine Kindeswohlgefährdung zu konstruieren und Kinder gegen ihren Willen von einem Elternteil fern zu halten.
- Wir fordern das sofortige Ende von Polizeieinsätzen, bei denen Kinder gegen ihren Willen ohne Vorliegen einer akuten Gefährdungslage (!) einem Elternteil entrissen und traumatisiert werden. Wir fordern somit auch das sofortige Ende der Klausel “unter Zwang” in richterlichen Beschlüssen.
- Wir fordern ein Rechtssystem, das die Rechte eines Kindes über die Rechte der Eltern stellt – vor allem mit Blick auf Umgangskontakte und die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt eines Kindes.
- Wir fordern die Evaluation von Gutachten, Stellungnahmen und richterlichen Beschlüssen, um sicherzustellen, dass nicht in einzelnen Amtsbezirken Entscheidungen getroffen werden, die das Kindeswohl gefährden.
- Wir fordern bundesweite Interventionsstellen mit Eingriffsrechten, an die sich Kinder, Jugendliche und gewaltbetroffene Elternteile wenden können, wenn ihre Rechte von staatlicher Seite missachtet wurden. Auch und gerade dann, wenn der gerichtliche Weg ausgeschöpft ist.
- Wir fordern, dass der Weg zum Bundesgerichtshof als 3. Instanz auch im Familienrecht wieder grundsätzlich zu ermöglicht wird.
- Wir fordern die Möglichkeit der Beobachtung und Kontrolle von familiengerichtlichen Verfahren, damit im Gerichtssaal kein Zwang zur Einigung ausgeübt oder Drohungen ausgesprochen werden können.
- Wir fordern die umfassende Umsetzung der Istanbulkonvention im deutschen Rechtssystem und eine Übernahme des Wortlauts aller für den Kinder- und Gewaltschutz relevanten Konventionen in das FamFG.
- Wir fordern die Einsetzung von Praxisrichtern in den Senaten für Familienrecht an Amtsgerichten und Oberlandesgerichten, ähnlich der Regelung, wie sie bereits seit Jahren im Handels- und Arbeitsrecht erfolgreich Anwendung findet. Dabei entscheiden neben einem Volljuristen zwei Fachrichter ohne Jura-Studium, aber mit langjähriger Berufserfahrung, fachgerecht und praxisorientiert über Fälle.
- Wir fordern mit Blick auf den Kinderschutz eine umfassende Reform der Lehrpläne in allen entscheidenden Ausbildungen und Studiengängen. Es benötigt eine praxisnahe Ausbildung, da nur diese zu der notwendigen Haltung führen kann, dass Kindeswohlgefährdungen überall vorkommen. Dazu gehört bspw. auch das Lesen von Chatverläufen von Pädokriminellen, das Lesen von rechtsmedizinischen Gutachten nach Misshandlung, das Gegenüberstellen und Vergleichen von Misshandlungsverletzungen vs. Sturzverletzungen die beim Spielen entstehen. Es müssen Menschen aus der Praxis in die Studiengänge und Ausbildungen: Therapeutinnen einer Kinderschutzambulanz, Fachkräfte aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Polizisten, die entsprechendes Material ausgewertet haben oder für Gewalt in engen sozialen Beziehungen zuständig sind, Forensiker, Psychologen und Psychiater, die einschlägige Erfahrung in der Behandlung traumatisierter Kinder vorweisen können. Und Betroffene, die in der Vergangenheit durch das Netz gefallen sind, das sie eigentlich schützend auffangen sollte.