Fallskizzen für den schnellen Überblick
Die hier vorgestellten Fälle sind bewusst kurz gehalten, um einen schnellen Überblick über mögliche Szenarien zu verschaffen. Sie zeigen auf, dass Kinderschutz durch Behörden und/oder Justiz keine Selbstverständlichkeit sind, sondern Sache des Glücks und des Zufalls. Jeder neue Fall, der aufkommt, kann gut ausgehen oder schlecht. Dieses Glücksspiel muss ein Ende haben.
Alle vorgestellten Fälle sind real und anhand der vorliegenden Akten aufgearbeitet.
Fall 1 – Bericht einer Sozialarbeiterin des zuständigen Jugendamtes 
  • Mehrere Jahre andauernde On-Off-Beziehung der Kindeseltern, Hochzeit im April 2021, kurz danach endgültiges Ende der Beziehung
  • Gemeinsames Sorgerecht für den Sohn (*01/2020), Kindesmutter brachte zwei Töchter (*2015 und *2017) aus voriger Ehe mit in die Beziehung
  • Mutter kommt aus unauffälligen familiären Verhältnissen; Vater ist stadtbekannt für kriminelle Machenschaften, es liegt eine ärztlich diagnostizierte narzisstische Persönlichkeitsstörung vor
  • Waffen- und Drogenbesitz beim Vater, festgestellt bei Hausdurchsuchung durch die Polizei
  • Polizeiliche Dokumentation der häuslichen Gewalt aus den Jahren 2020/2021 u.a.: Schläge des Vaters gegen Mutter und gemeinsamen Sohn, Vergewaltigung der Mutter, Drohungen gegen die Töchter der Mutter
  • Nach der Trennung gerichtliche Anordnung zu begleiteten Umgangskontakten zwischen Vater und Sohn. Auf Grund des jungen Alters des Jungen sollte die Mutter ebenfalls  an den Umgangskontakten teilnehmen
  • Die Umgänge scheiterten, der Umgang wurde ausgesetzt bis der Junge 4 Jahre alt war
  • Auflage für die Mutter: Sie solle sich “um ihr Trauma kümmern”, damit sie “positiv auf den Umgang zwischen Vater und Sohn einwirken” könne.
  • Gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht: Antrag der Mutter auf alleiniges Sorgerecht wurde abgelehnt, zugesprochen wurden ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge
  • Umgänge sollen zeitnah wieder aufgenommen werden
Fall 2 Bericht einer Sozialarbeiterin des zuständigen Jugendamtes 
  • Gemeinsames Sorgerecht der Kindseltern, Tochter 7 Monate
  • Häusliche Gewalt durch mehrere Polizeiberichte belegt, diese wurden aber zuerst nicht an das zuständige Jugendamt weitergeleitet
  • Vater ging auf die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) los, versuchte, sie zu schlagen und spuckte ihr ins Gesicht, während diese schützend vor der Mutter stand, die das Baby auf dem Arm hielt
  • Da die Mutter in den folgenden Tagen den Vater wiederholt in die Wohnung ließ, obwohl dieser zur Deeskalation außerhalb übernachten sollte, kam es zur Inobhutnahme des Mädchens
  • Es kam in eine Bereitschaftspflegefamilie, die Mutter stimmte zu, der Vater widersprach der Inobhutnahme.
  • Bei der Gerichtsverhandlung zur Inobhutnahme fragte die Anwältin des Vater die SPFH: “Sie berichten nur von Gewalt gegen die Mutter und gegen sich selbst – aber was hat das mit dem Kind zu tun?”
  • Das Gericht entschied, dass das Mädchen in der Pflegefamilie bleiben soll, bis beide Elternteile getrennte Wohnungen haben
  • In dieser Zeit wurden wöchentliche begleitete Umgänge mit beiden Elternteilen durchgeführt
  • Anschliessend wurde die Inobhutnahme beendet, das kleine Mädchen lebt im Wechselmodell