Familienrecht – Fallbeispiele und Internationales

Das Familienrecht in Deutschland ist nach geltendem Recht auf den Schutz von Kindern ausgerichtet.

Doch in der Praxis wird oft sogar Tätern der Weg geebnet, während Gewaltbetroffene keinen Schutz erfahren. Wird das geltende Recht falsch oder in Teilen gar nicht angewendet, verhilft es den (meist männlichen) Tätern zur Fortführung der Gewalt.

Und Kinder geraten oft aus dem Fokus, während es nur noch um die Eltern und deren (vermeintlich beidseitige) Konflikte geht. Angefangen bei Kindeswohlgefährdungs-Meldungen von Dritten an das Jugendamt, über den ersten Antrag eines Elternteils beim Familiengericht bis hin zum Beschluss eines Oberlandesgerichtes, sind Kinder mit einem unpersönlichen Behördenapparat konfrontiert, in dem es sowohl personell als auch finanziell nicht vorgesehen ist, jeden einzelnen Fall mit der nötigen Sorgfalt, Zeit und Empathie anzugehen.

Auch wenn Kinder versuchen, selbständig bei Polizei oder Jugendamt Hilfe zu bekommen, sieht es nicht besser aus.

Die meisten Kinder verstehen nicht, was warum über ihre Köpfe hinweg entschieden wird und es erklärt ihnen auch niemand.

Selbst wenn ein Kind Glück hat und einzelne Akteure innerhalb dieses Systems kindzentriert arbeiten – ein gutes Jugendamt, eine gute Verfahrensbeiständin – geraten auch diese regelmäßig an die starren Grenzen des Systems, in dem sie sich bewegen müssen. Das ist ein Grund von vielen, weshalb die personelle Fluktuation im Bereich der Sozialen Arbeit so immens hoch ist.

Oft kommt dann noch ein falsch verstandener Datenschutz hinzu, unter dem wichtige Informationen nicht weitergeleitet werden.

Es ist Ermessenssache aller Verfahrensbeteiligter, ob sie Einwürfen von Dritten Bedeutung beimessen, sei es von KiTa, Schule, Kinderarzt oder Fachberatungsstelle. Oder ob deren Stellungnahmen überhaupt zu den Akten genommen werden – auch dann, wenn es sich um Personen handelt, die das Kind sehr gut kennen, täglich mit ihm arbeiten und es bereits seit Jahren begleiten.

Wenn am Ende alles schiefgelaufen und ein Fall unnötig eskaliert ist, kann man sich meist trotzdem darauf berufen, nach Aktenlage alles richtig gemacht zu haben.

Denn zu oft schützt dieses System sich selbst anstatt der Kinder. Einzelne Mitarbeiter werden meist trotz nachweisbaren Versagens geschützt und Verantwortliche in Führungspositionen dürfen weiter auf ihren Posten bleiben, während die betroffenen Kinder und ihre Familien keinerlei staatliche Unterstützung bekommen.