Die Hochschulen und Universitäten müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und pädagogische Fachkräfte auf ihren rechtlich bestehenden Kinderschutz-Auftrag vorbereiten. Solange Kinderschutz kein Pflichtmodul z.B. im Studium der Sozialen Arbeit ist, arbeiten zu viele unqualifizierte Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, die die Signale der Kinder nicht verstehen, die von Täter*innen manipuliert werden und deren Rechtskenntnis in Kinderschutzangelegenheiten unzureichend ist.
Prof. Dr. Kathinka Beckmann
FB Sozialwissenschaften
Leitung des Studienschwerpunkts “Kinderschutz&Diagnostik”, MAKS
aktuelle Veröffentlichung:
“Kindeswohlgefährdung – was kommt danach? Ein multidisziplinärer Blick auf die Werdegänge 478 gewaltbelasteter Kinder und ihre Hilfesysteme auf Grundlage der KiD-Verlaufsstudie”, Wochenschau-Verlag 2021