Kinder werden nicht nur durch (sexualisierte) Gewalt oder durch psychische Gewalt bedroht, sondern leider auch durch ein an etlichen Stellen „krankes“ System.
Noch immer gibt es Jugendämter, die häusliche Gewalt nicht als Kindeswohlgefährdung erkennen.
Noch immer gibt es Jugendämter und Familiengerichte, die einen auch nur zeitweiligen Bindungsabbruch zu einem nachweislich gewalttätigem Elternteil für gefährlicher halten als die Risiken, die dem Kind bei Umgängen mit einem Gewalttäter drohen.
Noch immer werden Umgänge mit gewalttätigen Elternteilen verlangt und angeordnet, obwohl die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den schlagenden oder übergriffigen Elternteil nicht abgeschlossen sind.
Dass einem Beschuldigten eine Tat nicht bewiesen werden konnte, wird gar mit einer Unschuldsvermutung zu Gunsten von Umgängen oder sogar der Übertragung des Sorgerechts verwechselt.
Noch immer orientieren sich Gutachter und Gerichte an dem aus gutem Grund wissenschaftlich nicht anerkannten PAS-Syndrom (Parentel Alienation Syndrome) und wenn es nicht mehr so genannt wird, benutzt man den Begriff Eltern-Kind-Entfremdung.
Und noch immer zitiert man den Begründer des PAS-Syndroms, Richard A. Gardner, einen Mann der in selbst verlegten Büchen sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern innerhalb der Familie für normal hielt.
Mütter, die ihre Kinder schützen wollen, haben dabei sogar “bindungsintolerant” zu sein, wenn sie sich nicht wegen der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht strafbar machen wollen. Und was sollen sie ihren Kindern über einen (sexualisiert) gewalttätigen Elternteil Positives erzählen?
Verkehrte Welt oder ein gestörtes System?
Rainer Becker, Polizeidirektor und Hochschuldozent a. D.
Ehrenvorsitzender Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.